gen, in: Kommunale Akten [Vorakten, act. 91]). 1.2. Die Parzelle Nr. aaa ist der Wohnzone W2 zugewiesen (vgl. Bauzonenund Kulturlandplan sowie § 12 der Bau- und Nutzungsordnung [BNO] der Gemeinde Q._____, beide vom _____). In der Wohnzone W2 sind zwei Vollgeschoss zugelassen, die Ausnützungsziffer beträgt 0.55 (§ 8 Abs. 1 BNO). Werden in der Wohnzone W2 auf überbaut geltenden Parzellen zusätzliche eigenständige Wohneinheiten realisiert, so erhöht sich die zulässige Ausnutzung um 10 %; Voraussetzung für die Bewilligung ist der Nachweis einer sorgfältigen Umgebungsgestaltung (§ 12 Abs. 5 Sätze 1 und 2 BNO). In der Wohnzone W2 ist eine Gesamthöhe von 11 m zugelassen.