Die Beschwerdeführer beabsichtigen, den oberen südlichen Teil der Parzelle unter Einbezug des bestehenden Autounterstands sowie der darunter liegenden Gartenhalle mit daran anschliessendem Fahrrad- / Abstellraum zu überbauen. Geplant ist ein An- und Aufbau mit Flachdach mit einer Wohneinheit auf drei Ebenen.