2.3.2. Die Parzelle Nr. aaa, auf welcher das Bauvorhaben verwirklicht werden soll, steht nicht im Eigentum der Beschwerdeführer (und Baugesuchsteller). Alleineigentümer der Parzelle ist G._____ (Beigeladener im vorliegenden Verfahren). Dieser hat das Baugesuch mitunterzeichnet. Aus den Akten ergibt sich, dass zwischen den Beschwerdeführern und dem Grundeigentümer inzwischen Divergenzen bestehen und die Beschwerdeführer gegen den Grundeigentümer zivilrechtliche Schritte eingeleitet haben. In einem ersten Verfahren erteilte das Friedensrichteramt __