8. In der Replik vom 12. Juli 2024 hielten die Beschwerdeführer an den Beschwerdeanträgen vollumfänglich fest. 9. Ebenso hielt in der Duplik vom 11. Oktober 2024 auch die Beschwerdegegnerin 1 an den Anträgen der Beschwerdeantwort fest. 10. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 24. März 2025 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: