5. Der Gemeinderat Q._____ beantragte in seiner Beschwerdeantwort vom 19. Februar 2024, die Beschwerde sei gutzuheissen, der Entscheid des BVU sei aufzuheben und der gemeinderätliche Entscheid zu bestätigen. -5- 6. Mit Beschwerdeantwort vom 20. Februar 2024 beantragte das BVU, Rechtsabteilung, die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei abzuweisen, soweit auf sie einzutreten sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 7. Die Beschwerdegegnerin 1 beantragte mit Beschwerdeantwort vom 8. April 2024, die Beschwerde sei abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.