3. Am 14. Dezember 2023 ersuchten die Beschwerdeführer um Verlängerung der Sistierung (vorerst) bis 15. Dezember 2024. Diesem Gesuch wurde nicht stattgegeben, mit Verfügung vom 19. Dezember 2023 wurde die Sistierung des Verfahrens aufgehoben. 4. Mit Eingabe vom 21. Dezember 2023 beantragten die Beschwerdeführer, die Verfügung vom 19. Dezember 2023 sei in Wiedererwägung zu ziehen und die Sistierung (vorerst) bis 15. Dezember 2024 zu verlängern. Während sich das BVU, Rechtsabteilung, mit einer erneuten Sistierung einverstanden erklärte, beantragte die Beschwerdegegnerin 1 die Abweisung des Sistierungsgesuchs. Mit Verfügung vom 29. Januar 2024 wurde das Sistierungsgesuch abgewiesen.