2. Mit Verfügung vom 31. März 2023 wurde das Verfahren einstweilen auf die Frage der Sistierung beschränkt. Zudem wurde G._____, Eigentümer der Parzelle Nr. aaa, zum Verfahren beigeladen. G._____ teilte am 15. Juni 2023 mit, auf eine (aktive) Verfahrensteilnahme zu verzichten. D._____, E._____ und F._____, der Gemeinderat Q._____ und das BVU, Rechtsabteilung, stimmten der einstweiligen Sistierung des Verfahrens zu. Mit Verfügung vom 29. Juni 2023 wurde das Verfahren antragsgemäss einstweilen bis 15. Dezember 2023 sistiert.