3. Das vorliegende, verwaltungsgerichtliche Verfahren sei einstweilen zu sistieren, bis die zivilrechtliche Streitigkeit zwischen der Beschwerdeführerin und dem Grundeigentümer der Parzelle aaa, Q._____, G._____, R-Weg ccc, Q._____, betreffend die Parzelle aaa, Q._____, rechtskräftig abgeschlossen ist. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. 7.7 % MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegner.