1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der vorinstanzliche Einspracheentscheid vom 5. April 2023 bezüglich Ablehnung des Familiennachzugsgesuchs der Beschwerdeführenden aufgehoben und das MIKA angewiesen, dem SEM die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an die Beschwerdeführenden mit dem Antrag auf Zustimmung zu unterbreiten. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. - 26 -