Entsprechend beträgt der Zuschlag für zusätzliche Auslagen Fr. 241.00. Für die monatliche Krankenkassenprämie der Beschwerdeführenden sind (ohne Prämienverbilligung) Fr. 315.00 (je Fr. 105.00) und für die Eltern Fr. 884.00 (je Fr. 442.00) zu berücksichtigen (vgl. Anhang zur Amtsweisung 217_1, Ziff. 2). Die weiteren Ausgaben belaufen sich auf Fr. 1'340.00, bestehend aus den Wohnkosten in der Höhe von Fr. 940.00 (MI2-act. 416, 208) sowie Zulagen bzw. einem Einkommensfreibetrag in der Höhe von Fr. 400.00 (vgl. Amtsweisung 217_1, Ziff. 1.3.2).