darfs (vgl. die im massgeblichen Zeitraum gültige Amtsweisung 217_1 des Amtsleiters des MIKA betreffend Abklärung der finanziellen Selbständigkeit von Ausländerinnen und Ausländern im ausländerrechtlichen Verfahren vom 25. März 2022 [Amtsweisung 217_1] inkl. Anhang [Anhang zur Amtsweisung 217_1]). Als Grundbedarf für den Lebensunterhalt ist bei einer Haushaltsgrösse von fünf Personen der Pauschalbetrag von Fr. 2'413.00 einzusetzen (vgl. Anhang zur Amtsweisung 217_1, Ziff. 1). Entsprechend beträgt der Zuschlag für zusätzliche Auslagen Fr. 241.00.