Der monatliche Bedarf, den die fünfköpfige Familie bei einer Bewilligung der beantragten Nachzüge im massgeblichen Zeitraum in der Schweiz gehabt hätte, wird in Anlehnung an die SKOS-Richtlinien berechnet und setzt sich grundsätzlich aus dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt, den Wohnkosten sowie den Kosten für die Krankenversicherung zusammen. Hinzuzuschlagen ist ein Pauschalbetrag für zusätzliche Auslagen wie Arztund Spitalselbstbehalte, Medikamente, Zahnarzt, Auslagen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch der Kinder (Lager usw.), Unterhalt des Hausrats, Gebühren, Freizeit usw. in der Höhe von 10 Prozent des Grundbe-