3.1.2.2. Nachdem ein erstes Familiennachzugsgesuch am 19. Dezember 2019 rechtskräftig abgewiesen worden war, wurde am 18. November 2020 ein neues Nachzugsgesuch eingereicht. Damit waren die nachzuziehende Beschwerdeführende 1 (geb. 13.03.2003) und die nachzuziehenden Beschwerdeführenden 2 und 3 (geb. 25.01.2006) im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung 17 bzw. 14 Jahre alt. Die Altersgrenze von 18 Jahren wurde bei allen drei Kindern eingehalten.