B. Die dagegen durch den damaligen Rechtsvertreter erhobene Einsprache schrieb der Rechtsdienst des MIKA (Vorinstanz) am 29. März 2022 als gegenstandslos geworden von der Geschäftskontrolle ab, da die Vorinstanz davon ausging, D. habe die Einsprache zurückgezogen und der Ehefrau sowie den Kindern komme im Einspracheverfahren keine Parteistellung zu -3-