Am 21. Februar 2020 schlossen D. und E. (heute G.) im Kosovo die Ehe. Am 18. November 2020 liess D. durch den damaligen Rechtsvertreter, Dr. iur. René Müller, für seine jetzige Ehefrau und die vier gemeinsamen Kinder ein Familiennachzugsgesuch einreichen (MI2-act. 103 ff.). Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs lehnte das MIKA das Familiennachzugsgesuch mit Verfügung vom 23. August 2021 für alle fünf Familienmitglieder ab und verweigerte diesen die Einreise in die Schweiz (MI2-act. 249 ff.).