Am 6. März 2018 ersuchte D. darum, seine vier Kinder in die Schweiz nachziehen zu können (MI2-act. 3 ff.). Mit Verfügung vom 9. Dezember 2019 wies das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) das Familiennachzugsgesuch wegen verpasster Nachzugsfrist und mangels wichtiger Gründe für einen nachträglichen Familiennachzug ab und verweigerte den Kindern die Einreise in die Schweiz. Die Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft (MI2-act. 88 ff., 97).