Aus einer früheren Beziehung mit der Landsfrau E. sind 2001 und 2003 die Töchter F. und A. (Beschwerdeführerin 1) und 2006 die Zwillinge B. und C. (Beschwerdeführende 2 und 3) hervorgegangen. Mit Entscheid des kosovarischen Grundgerichts Prizren vom 25. Februar 2016 wurde D. das alleinige Sorgerecht über die gemeinsamen Kinder zugeteilt (Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend die Beschwerdeführerin 1 [MI2-act.] 34 ff.).