A. Der aus dem Kosovo stammende D. heiratete am 7. Oktober 2009 in Kosovo eine in der Schweiz niederlassungsberechtigte mazedonische Staatsangehörige und reiste am 10. Juni 2010 in die Schweiz ein, wo ihm am 22. Juni 2010 im Rahmen des Familiennachzugs eine Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei seiner Ehegattin erteilt wurde (Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend D. aus dem Verfahren WBE.2022.162 [MI1-act.] 13, 18, 22, 38). Am 29. Juni 2015 erhielt er die Niederlassungsbewilligung, deren Kontrollfrist letztmals bis zum 30. Juni 2025 verlängert worden ist (MI1-act. 70, 77). Im Juli 2017 wurde die kinderlos gebliebene Ehe wieder geschieden (MI1-act. 73).