2. Das Verfahren ist kostenlos. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. 4. Es wird festgestellt, dass die Entlassungszuständigkeit bis zum 7. Juni 2023 bei der PDAG und danach beim Familiengericht Y. liegt, sofern das Familiengericht die Entlassungszuständigkeit nicht an die PDAG überträgt. Zustellung an: der Beschwerdeführerin die Beiständin: B. die PDAG Mitteilung an: Dr. med. C., mobile aerzte AG das Familiengericht Y. Beschwerde in Zivilsachen