4.2.4. Wie von der Klinikvertreterin und der psychiatrischen Gutachterin übereinstimmend geschildert, benötigt die Beschwerdeführerin zur Verbesserung ihres psychischen Zustands eine neuroleptische Behandlung. Deren Einstellung ist noch nicht abgeschlossen. Vor einem Klinikaustritt ist ferner eine geordnete Tagesstruktur zu organisieren und die kontinuierliche Einnahme der Medikation, optimalerweise in Depotform, nach Klinikaustritt sicherzustellen (vgl. Protokoll, S. 17).