4.2.3. Die psychiatrische Gutachterin teilte in ihrem mündlichen Kurzgutachten anlässlich der Verhandlung vom 9. Mai 2023 die Ansicht, dass eine neuroleptische Behandlung notwendig sei, um der bereits erkennbaren Chronifizierung entgegenzuwirken. Mit einer Medikation könne das wahnhafte Erleben gemildert werden, was den Umgang der Beschwerdeführerin mit Themen, welche heute zu einer überbordenden und heftigen Reaktion führten, erleichtere. Dadurch käme es zu weniger Problemen mit der Aussenwelt und die bestehende Wohnsituation sei weniger gefährdet. Eine direkte Fremdgefährdung oder akute Selbstgefährdung im Sinne einer Suizidalität sei nicht ersichtlich;