Dieses Verhalten hat denn auch zur Anordnung der fürsorgerischen Unterbringung geführt und sich bis zur Verhandlung vor Verwaltungsgericht nicht geändert. Die behandelnde Oberärztin sieht bei einer frühzeitigen Entlassung nach Hause aufgrund des derzeitigen Zustands die Gefahr von wahnbedingten Fehlhandlungen, einer erneuten Dekompensation, einer weiteren Chronifizierung der Symptomatik und der Verwahrlosung (Protokoll, S. 17). Ohne Regelung einer ambulanten Behandlung bzw. optimalerweise einer Depotmedikation und einer Tagesstruktur sei mit einem zeitnahen Widereintritt in die Klinik der PDAG zu rechnen (Protokoll, S. 17).