2.2. Bei der Beschwerdeführerin wurde im Rahmen der Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung eine paranoide Psychose mit Fremdgefährdung diagnostiziert. Nach dem Erstgespräch vom 27. April 2023 in der Klinik der PDAG wurde in diagnostischer Hinsicht von einer bipolar affektiven Störung, gegenwärtig manische Episode, mit psychotischen Symptomen (ICD-10 F31) und differentialdiagnostisch von einer wahnhaften Störung (ICD-10 F22.0), ausgegangen. Aktenanamnestisch war eine psychische und Verhaltensstörung durch Cannabinoide, Abhängigkeitssyndrom, bekannt (ICD-10 F12.2).