6.3. Unter Würdigung der gesundheitlichen und sozialen Umstände der Beschwerdeführerin fällte das Verwaltungsgericht das vorliegende Urteil, welches den Beteiligten mit einer kurzen Begründung mündlich eröffnet wurde. Das Urteil wurde in der Folge im Dispositiv an die Beteiligten versandt. 7. Mit Eingabe vom 12. Mai 2023 (Postaufgabe am 13 Mai 2023; Posteingang am 15. Mai 2023) ersuchte die Beschwerdeführerin sinngemäss um Zustellung einer vollständig begründeten Urteilsausfertigung. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: