3. Mit Instruktionsverfügung vom 4. Mai 2023 wurden verschiedene Beweisanordnungen getroffen. Insbesondere wurde die Beschwerde der Klinik der PDAG zur Erstattung eines schriftlichen Berichts zugestellt. Ausserdem wurde Dr. med. D., Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, als sachverständige Person mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt und es wurde zu einer Verhandlung auf den 9. Mai 2023 vorgeladen. 4. Mit undatierter Eingabe (Posteingang am 5. Mai 2023) ging eine von der Beschwerdeführerin verfasste schriftliche Stellungnahme ein.