AIG). Reist eine betroffene Person illegal in die Schweiz ein und beginnt ohne Bewilligung eine Ausbildung, ist dieses Verhalten grundsätzlich nicht zu schützen. Vielmehr ist die betroffene Person aufzufordern, die Schweiz unverzüglich zu verlassen und ist einem allfällig dagegen erhobenen Rechtsmittel die aufschiebende Wirkung zu entziehen.