2. [Einforderung Kostenvorschuss] 3. Das Verfahren wird erst nach Eingang des Kostenvorschusses fortgeführt. Der Kostenvorschuss wurde am 12. Mai 2023 geleistet (act. 24). In der Folge wurde die Vorinstanz aufgefordert, die Vorakten einzureichen und wurde ihr Gelegenheit eingeräumt, zur Beschwerde Stellung zu nehmen (MI-act. 27 f.). Die Stellungnahme der Vorinstanz vom 24. Mai 2023 ging tags darauf beim Verwaltungsgericht ein und wurde dem Beschwerdeführer am 26. Mai 2023 zur Kenntnisnahme zugestellt (act. 29 ff.).