4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MwSt, zulasten des Beschwerdegegners. Zudem stellte er folgenden verfahrensleitenden Antrag: Es sei zugunsten des Beschwerdeführers ein Vollzugsstopp anzuordnen und der Beschwerdeführer anzuweisen, während der Dauer des Beschwerdeverfahrens Vollzugsvorkehrungen zu unterlassen. Die Begründung ergibt sich, soweit erforderlich, aus den Erwägungen. Am 4. Mai 2023 erliess der Instruktionsrichter folgende Verfügung (act. 21 ff.): -5- 1. Das Gesuch um Erlass eines Vollzugsstopps wird abgewiesen.