C. Der Beschwerdeführer erhob gegen die Abweisung des Antrags auf vorsorgliche Massnahmen der Vorinstanz vom 21. April 2023 beim Verwaltungsgericht mit Eingabe vom 2. Mai 2023 Beschwerde (act. 5 ff.) und stellte folgende Anträge: 1. Es sei Ziff. 2 der Verfügung des Amts für Migration und Integration des Kantons Aargau vom 21. April 2023 aufzuheben. 2. Es sei die aufschiebende Wirkung der Einsprache wiederherzustellen. 3. EVENTUALITER sei zugunsten des Beschwerdeführers ein Vollzugsstopp anzuordnen und der Beschwerdegegner anzuweisen, während der Dauer des Einspracheverfahrens Vollzugsvorkehrungen zu unterlassen.