B. Gegen die Verfügung reichte der Beschwerdeführer beim Rechtsdienst des MIKA (Vorinstanz) am 4. April 2023 Einsprache ein und stellte folgende Anträge (MI-act. 622 ff.): 7. (richtig 1.) Es sei die Verfügung des Amts für Migration und Integration des Kantons Aargau vom 24. März 2023 aufzuheben. 2. Es sei dem Einsprecher eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. 3. EVENTUALITER sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung an den Einsprachegegner zurückzuwelsen (richtig: zurückzuweisen). 4. Alles ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen Zudem stellte er folgende verfahrensleitende Anträge: