Das Verwaltungsgericht erkennt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Das Verfahren ist kostenlos. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. 4. Es wird festgestellt, dass die Entlassungszuständigkeit bis zum 9. Juni 2023 bei der PDAG und danach beim G. liegt, sofern G. die Entlassungszuständigkeit nicht an die PDAG überträgt. Zustellung an: die PDAG den Vater: F. (nahestehende Person) - 10 - Mitteilung an: med. pract. B., mobile aerzte AG G. Beschwerde in Zivilsachen