Zudem bestünde bei einer frühzeitigen Entlassung die Gefahr einer Verschlechterung des Zustandes der Beschwerdeführerin und einer Chronifizierung der psychotischen Symptomatik. Diese bei einem sofortigen Austritt zu erwartenden, erheblichen, negativen Folgen wären deutlich belastender und würden einen stärkeren Eingriff für die Beschwerdeführerin bedeuten als die Fortsetzung der aktuellen stationären Behandlung während einer gewissen Zeit.