Aktuell sei eine Entlassung nicht möglich, zumal eine psychotisch bedingte Verwahrlosungsgefahr bestehe, da die Beschwerdeführerin in ihrem Auto lebe und somit faktisch obdachlos sei. Zudem sei eine Zunahme der psychotischen Symptomatik mit grosser Wahrscheinlichkeit mit der Gefahr psychotisch motivierter selbstgefährdender oder auch fremdaggressiver Fehlhandlungen verbunden Des Weiteren sei bei Reizüberflutung ein Ausschluss suizidaler Absichten nicht möglich (Verlaufsbericht der Klinik der PDAG vom 4. Mai 2023, S. 2). Zwar habe die Beschwerdeführerin zu Beginn ihres Klinikaufenthaltes beteuert, keine Suizidgedanken zu haben.