3.4. Gemäss Aussagen der Schwester der Beschwerdeführerin wurde sie durch die Besitzerin des […], wo sich die Beschwerdeführerin aufhielt, kontaktiert, da diese sich Sorgen um den gesundheitlichen Zustand gemacht und sie gefragt habe, ob die Beschwerdeführerin eine Psychose habe. Zudem sei sie der Meinung gewesen, dass die Beschwerdeführerin in ihrem aktuellen Zustand nicht Auto fahren dürfe (Protokoll, S. 13).