Eine eingehende differentialdiagnostische Exploration sei bis zum Zeitpunkt der Verhandlung nicht möglich gewesen, da die Beschwerdeführerin in Gesprächen sehr angespannt sowie kaum auskunftsbereit gewesen sei und teils lange Antwortlatenzen aufgewiesen habe. In der Klinik R. sei im Jahre 2020 ebenfalls eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden. Gleichwohl gebe es unter den akuten psy- -5- chotischen Störungen nach der deutschsprachigen ICD-10 die sogenannten zykloiden Psychosen und bei den zykloiden Psychosen gebe es die sogenannte Verwirrtheitspsychose. (Bericht der Klinik der PDAG vom 4. Mai 2023, S. 1 f.; Protokoll, S. 19).