Im Verlauf des Aufenthalts in der Klinik der PDAG wurde in diagnostischer Hinsicht von einer akuten vorübergehenden psychotischen Störung (ICD-10 F23.8) und differentialdiagnostisch von einer wahnhaften Störung (ICD-10 F22.0) sowie einer (paranoiden) Schizophrenie (ICD-10 "F20.x") ausgegangen (Bericht der Klinik der PDAG vom 4. Mai 2023, S. 1; Protokoll, S. 18). Eine eingehende differentialdiagnostische Exploration sei bis zum Zeitpunkt der Verhandlung nicht möglich gewesen, da die Beschwerdeführerin in Gesprächen sehr angespannt sowie kaum auskunftsbereit gewesen sei und teils lange Antwortlatenzen aufgewiesen habe.