2.2. Bei der Beschwerdeführerin wurde im Rahmen der Anordnung der fürsorgerischen Unterbringung eine paranoide Schizophrenie (ICD-10 F20.0) mit intermittierenden Psychosen diagnostiziert (Anordnung der fürsorgerischen Unterbringung, S. 2). Im Verlauf des Aufenthalts in der Klinik der PDAG wurde in diagnostischer Hinsicht von einer akuten vorübergehenden psychotischen Störung (ICD-10 F23.8) und differentialdiagnostisch von einer wahnhaften Störung (ICD-10 F22.0) sowie einer (paranoiden) Schizophrenie (ICD-10 "F20.x") ausgegangen (Bericht der Klinik der PDAG vom 4. Mai 2023, S. 1; Protokoll, S. 18).