6. Das Urteil wurde in der Folge im Dispositiv an die Beteiligten verschickt. 7. Am 6. Mai 2023 entwich die Beschwerdeführerin aus der Klinik und hielt sich in der Folge an einem unbekannten Ort auf, weshalb die Zustellung des Urteilsdispositivs an sie nicht erfolgen konnte. 8. Mit Eingabe vom 25. Mai 2023 (Eingang: 30. Mai 2023) ersuchte der Vater der Beschwerdeführerin nach vorgängiger E-Mail-Korrespondenz sinngemäss als nahestehende Person um Zustellung einer vollständig begründeten Urteilsausfertigung. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: