5. 5.1. An der Verhandlung vom 5. Mai 2023 in den Räumlichkeiten der PDAG nahmen die Beschwerdeführerin sowie für die Einrichtung der leitende Arzt, D., teil. Zudem waren die Schwester der Beschwerdeführerin, E. und der Vater der Beschwerdeführerin, F., als Zeugen sowie der erwähnte Gutachter anwesend. 5.2. Nach der Befragung der Beteiligten erstattete die sachverständige Person mündlich das Gutachten. 5.3. Unter Würdigung der gesundheitlichen und sozialen Umstände der Beschwerdeführerin fällte das Verwaltungsgericht das vorliegende Urteil, welches den Beteiligten mit einer kurzen Begründung mündlich eröffnet wurde.