2. Mit Eingabe vom 30. April 2023 (Eingang am 1. Mai 2023 per E-Mail) erhob A. Beschwerde gegen den Unterbringungsentscheid. 3. Mit Instruktionsverfügung vom 2. Mai 2023 wurden verschiedene Beweisanordnungen getroffen. Insbesondere wurde die Beschwerde der Klinik der PDAG zur Erstattung eines schriftlichen Berichts zugestellt. Des Weiteren wurde Dr. med. C., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, als Gutachter bestimmt und es wurde zu einer Verhandlung auf den 5. Mai 2023 vorgeladen. 4. Der seitens der Klinik der PDAG verfasste Bericht vom 4. Mai 2023 ging gleichentags beim Verwaltungsgericht ein. -3-