B. 1. Aufgrund des Anrufs der Besitzerin eines […], auf welchem sich A. vorübergehend befunden hatte, fuhren die Schwester und der Vater von A. vor Ort, wo sie diese in einem verwirrten, aufgewühlten Zustand vorgefunden hätten (Protokoll, S. 13). Sie boten die mobilen aerzte auf, da A. nicht freiwillig in die Klinik der PDAG habe eintreten wollen (Pflegeverlaufsbericht vom 29. April 2023, 13:34 Uhr; Protokoll, S. 13). Mit Entscheid von med. pract. B., mobile aerzte AG, Lättenstrasse 40, 5242 Birr, vom 29. April 2023 wurde A. mittels fürsorgerischer Unterbringung in die Klinik der PDAG eingewiesen.