A. Anlässlich der Verhandlung vom 5. Mai 2023 wurde ausgeführt, dass A. bereits in der Vergangenheit mehrere psychotische Episoden erlebt habe und in stationärer Behandlung gewesen sei (Protokoll der Verhandlung vom 5. Mai 2023 [nachfolgend: Protokoll], S. 16, 18, 20 sowie 22). Vor Kurzem habe sie eine Institution mit betreutem Wohnen verlassen müssen, da sie eine medikamentöse Behandlung verweigert habe (Pflegeverlaufsbericht vom 29. April 2023, 13:34 Uhr; Protokoll, S. 17). Auf Ende Februar sei ihr zudem die Stelle als […] gekündigt worden. Der Verlust der Arbeitsstelle sowie der Wohnmöglichkeit hätten dann dazu geführt, dass A. für einige Zeit in ihrem Auto gelebt habe.