5.9. Bezüglich des Kriteriums "Reflexion" macht der Beschwerdeführer geltend, die Bewertung der Examinatorinnen stehe im Widerspruch zur Einschätzung der von ihm beigezogenen Fachperson (Verwaltungsgerichtsbeschwerde, Rz. 53). Die Prüfungsexpertinnen vergaben für die Ausführungen zur Reflexion des Lernprozesses und zu den Schlussfolgerungen für den Pflegealltag als Pflegefachperson jeweils 1.5 von 2 möglichen Punkten. Die Abzüge wurden mit einer bloss teilweisen Vertiefung bzw. ausbaubaren Differenzierungen begründet (Verwaltungsbeschwerdebeilage 4).