Entsprechend den Prüfungsexpertinnen wären die beiden Interventionen "vorgedruckte Sätze" und "Piktogramme" im Theorieteil aufzuzeigen gewesen (und nicht bei den Lösungsansätzen) (Verwaltungsbeschwerdebeilage 4). Der Beschwerdeführer verkennt, dass an deren Stelle andere bzw. zusätzliche Lösungsansätze gefragt waren (Verwaltungsgerichtsbeschwerde, Rz. 38). Insgesamt kann die Punktvergabe im Rahmen der zurückhaltenden gerichtlichen Überprüfung (vgl. vorne Erw. 2.2) nicht beanstandet werden.