Zu weiteren möglichen Vorgehensweisen der (nicht albanisch sprechenden und insbesondere männlichen) Pflegefachpersonen äussert sich der Beschwerdeführer in der Arbeit überhaupt nicht. Insofern fehlt es der Diplomarbeit in einem zentralen Punkt an einer fachlichen Auseinandersetzung. Das gewählte Phänomen mag die Erarbeitung von Lösungsansätzen erschwert haben. Es ist aber mit der HFGS (Vorakten 34; Stellungnahme vom 20. März 2023, S. 6) davon auszugehen, dass die betreffende Auswahl grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Beschwerdeführers lag. Ein anspruchsvoller paradigmatischer Fall kann nicht als Rechtfertigung für eine unterbliebene oder mangelhafte Lösungsentwicklung dienen.