Die Prüfungsexpertinnen bemängelten, dass der Beschwerdeführer für sich als männliche Pflegefachperson ohne Albanisch-Kenntnisse keine Lösung sehe (Verwaltungsbeschwerdebeilage 4). Die HFGS wies in diesem Zusammenhang darauf hin, es sei nicht immer möglich, dass Handlungen nur von weiblichen Pflegenden übernommen würden. Etwa für Notfallsituationen und nachts wären Lösungsansätze für einen männlichen Pflegenden berechtigt und sinnvoll gewesen (Vorakten 34).