Die Kritik der Prüfungsexpertinnen erscheint angesichts der verbreitet unreflektiert übernommenen Literatur (vgl. etwa Lenthe im Bereich der transkulturellen Pflege und Baumann in den Bereichen "Krankenpflege" und "Islam") nachvollziehbar (Verwaltungsbeschwerdebeilage 6). Die betreffenden Zitate und Auflistungen lassen eine eigentliche Auseinandersetzung mit der Fachliteratur (d.h. Erarbeitung, Zusammenfassung und Wiedergabe) vermissen. Es lässt sich im vorliegenden Verfahren (vgl. vorne Erw. 2.2) nicht beanstanden, dass die Prüfungsexpertinnen von einer wenig sorgfältigen Literaturbearbeitung ausgingen und 1 Punkt vergaben.