Unhaltbar sei der Vorwurf, dass er die Fachliteratur unsorgfältig bearbeitet habe. Die verwendete Literatur werde vollständig aufgelistet (Verwaltungsgerichtsbeschwerde, Rz. 35). Nach der Einschätzung der HFGS besteht auch in der überarbeiteten Diplomarbeit eine sehr grosse Ähnlichkeit zwischen dem Text der Diplomarbeit und dem Quellentext. Die Bearbeitung der Fachliteratur wird als unsorgfältig erachtet (Vorakten 35 f.). Die Examinatorinnen hielten fest, die Literaturrecherche und somit die Bearbeitung der Fragestellung seien in der Überarbeitung inhaltlich und in der Fundierung nicht verbessert (Verwaltungsbeschwerdebeilage 4).