5.7. Der Beschwerdeführer kritisiert, beim Bewertungskriterium "8. Bearbeitung von Fachliteratur" sei der Kritikpunkt an der ersten Arbeit, wonach Aufzählungen "1:1 übernommen" und "nicht als solches gekennzeichnet" seien, weggefallen. Ungeachtet dessen habe er wiederum bloss 1 von 4 möglichen Punkten erhalten. Offensichtliche Verbesserungen hätten nicht zu einer besseren Bewertung geführt. Die transkulturelle Pflege sei sehr individuell und die Situation vom Beschwerdeführer so zu beschreiben, wie er sie erlebt habe. Unhaltbar sei der Vorwurf, dass er die Fachliteratur unsorgfältig bearbeitet habe.