Die Kritik der Examinatorinnen erscheint nachvollziehbar, zumal der Beschwerdeführer Ziele der transkulturellen Pflege auflistete, ohne diese mit der für die Arbeit relevanten Themen zu vernetzen. Es ist auch sachlich begründet, dass bei für die Patientin zentralen Aspekten der Krankenpflege vertieftere und mit Recherchen in der Literatur unterlegte Ausführungen erwartet wurden. Keineswegs unhaltbar ist schliesslich, dass die allgemein und isoliert dargestellten Grundlagen der Kommunikationstheorie als unzureichend erachtet wurden (Verwaltungsbeschwerdebeilage 6). Im Rahmen der zurückhaltenden Prüfung durch das Verwaltungsgericht (vgl. vorne Erw.